Liefergebiet & Montageregionen

Kurz: Wir liefern in die ganze Schweiz — alle 26 Kantone, inklusive Berggebiete und Tessin. Die Montage vermitteln wir an zertifizierte Kältefachbetriebe in Ihrer Region.

Versand

  • Lieferung in alle 26 Kantone. Die Ware liegt im Inland — unser Sitz ist in 4142 Münchenstein; es fallen weder Zoll noch Importabwicklung an.
  • Lagerware in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen.
  • Die Lieferung erfolgt innerhalb der Schweiz. Der Versand ist für Sie kostenlos - unabhängig vom Bestellwert.
  • Klimageräte gelten als Sperrgut und werden entsprechend zugestellt. In Berg- und Randregionen kann die Zustellung einen Werktag länger dauern.
  • Wir versenden ausschliesslich innerhalb der Schweiz und nach Liechtenstein. Lieferungen ins übrige Ausland bieten wir nicht an.

Montage in Ihrer Region

Wir führen die Montage nicht selbst aus — in der Schweiz dürfen Kältekreisläufe ausschliesslich von zertifizierten Fachbetrieben geöffnet und gefüllt werden (die Gründe im Detail). Bei Geräten mit «inklusive Montage» organisieren wir den Betrieb für Sie; andernfalls beauftragen Sie einen Fachbetrieb Ihrer Wahl.

Beachten Sie, dass die Montagekapazität regional unterschiedlich ist und in den Sommermonaten überall knapper wird. Fragen Sie den Termin früh an — nicht erst in der ersten Hitzewoche.

Belieferte Kantone

  • AG Aargau
  • AI Appenzell Innerrhoden
  • AR Appenzell Ausserrhoden
  • BE Bern
  • BL Basel-Landschaft
  • BS Basel-Stadt
  • FR Freiburg
  • GE Genf
  • GL Glarus
  • GR Graubünden
  • JU Jura
  • LU Luzern
  • NE Neuenburg
  • NW Nidwalden
  • OW Obwalden
  • SG St. Gallen
  • SH Schaffhausen
  • SO Solothurn
  • SZ Schwyz
  • TG Thurgau
  • TI Tessin
  • UR Uri
  • VD Waadt
  • VS Wallis
  • ZG Zug
  • ZH Zürich

Hinweis zur Einordnung: Diese Liste beschreibt unser Liefergebiet, nicht Niederlassungen. Wir haben einen einzigen Geschäftssitz — er steht im Impressum.

Bewilligungen sind kantonal

Ob ein fest installiertes Aussengerät eine Baubewilligung braucht, entscheidet nicht der Bund, sondern Kanton und Gemeinde. Besonders in Schutzzonen, an Strassenfassaden und bei Mehrfamilienhäusern lohnt sich eine Abklärung vor der Bestellung. Auch der Lärmschutz gegenüber Nachbarn ist kantonal geregelt. Verbindlich Auskunft geben Ihre Gemeinde und der ausführende Fachbetrieb.

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